
Jenseits des Gewöhnlichen
Hier beginnt unsere Reise. Lernen Sie unser Unternehmen und unsere Arbeit kennen. Wir legen großen Wert auf Qualität und hervorragenden Service. Begleiten Sie uns, während wir gemeinsam wachsen und erfolgreich sind. Wir freuen uns, dass Sie hier sind, um Teil unserer Geschichte zu sein.
Häufig gestellte Fragen
Als kleines Unternehmen sind wir stolz auf persönliche Aufmerksamkeit und Hingabe an jedes Detail. Unser Ansatz basiert auf Qualität und Integrität und stellt sicher, dass alles, was wir tun, unser Engagement für Exzellenz widerspiegelt.
Wie funktioniert das mit dem Entlastungsbetrag?
Schon bei Pflegegrad 1 haben Sie Anspruch auf eine Haushaltshilfe/Alltagsbegleiter/In
Der Umfang ergibt sich aus dem monatlichen Entlastungsbetrag von 131 Euro (Stand 2025/2026), der für anerkannte Alltagsunterstützung zweckgebunden ist. Da es bei Pflegegrad 1 kein klassisches Pflegegeld oder Pflegesachleistungen gibt, ist dies die primäre finanzielle Quelle für eine Haushaltshilfe.
Muss ich die Haushaltshilfe/Alltagsbegleiter/In direkt bezahlen?
NEIN! Der Entlastungsbetrag, der Ihnen bei Pflegegrad 1-5 zusteht, ist eine Erstattungsleistung. Der Erstattungsbetrag lässt sich also mit einem Guthaben vergleichen, das man nutzen kann, um bestimmte Leistungen zu finanzieren. Das Geld wird NICHT auf ein Konto überwiesen, sondern die Dienstleister, wie beispielsweise Judek Haushaltshilfe rechnen direkt mit der Pflegekasse ab.
Wie bekomme ich Hilfe von Ihnen ?
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Wir kümmern uns dann sogleich um Ihre Hilfe und sprechen mit Ihnen die Einsatzzeit ab.
Muss ich die Haushaltshilfe/die Alltagsbegleiter/In anmelden?
NEIN!
Unsere Mitarbeiter sind selbstverständlich ordnungsgemäß über Judek Haushaltshilfe angemeldet und auch versichert. Sie müssen nichts tun.
Auch wenn hier Ihre Frage an uns nicht aufgeführt ist: Rufen Sie uns gerne an oder schicken Sie uns eine Nachricht! Wir kümmern uns um Sie!